­Dekanat­

Das Dekanat ist Ansprechpartner für die Studierenden in allen Belangen des akademischen Lebens im Fachbereich, wie Studienverlaufsberatungen, Kursbelegungen und Bescheinigungen aller Art. Die Leiterin des Vorzimmers des Dekans ist für die Organisation des Fachbereiches auf der Seite der Lehrenden als klassisches Sekretariat verantwortlich.

Ferner gehört als Kernaufgabe sowohl die Stundenplanung im Vorfeld als auch im laufenden Lehrbetrieb sowie die Betreuung der Gastdozenten und Lehrbeauftragten zu den Aufgaben der Dekanatsmitarbeiter.

Das Dekanat ist zugleich Geschäftsstelle des Fachbereichrats.

­Prüfungsamt­

Im Prüfungsamt werden die Leistungen und Kursbelegungen zentral verwaltet,  Anträge der Studierenden bearbeitet, wie zum Beispiel die Anmeldungen zu Abschlussthesen und Modulwiederholungen, aber auch Anträge zu Urlaubssemestern, Mutterschutz, Krankheitssemestern und Studienzeitverlängerungen.

Neben dem Erstellen von Bescheinigungen und Leistungsübersichten ist die Erstellung der Zeugnisse und Abschlussdiplome sowie die Immatrikulation oder Exmatrikulation von Studienanfängern und Absolventen zentraler Bestandteil der Arbeit des Prüfungsamtes.

Das Prüfungsamt ist zugleich die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsauschuss des Fachbereichs tagt in der Vorlesungszeit jeden 1. Mittwoch des Monats. Anträge sind bis spätestens eine Woche vor der Sitzung im Prüfungsamt einzureichen.

Bild der THH Friedensau

Alexander C. Schulze, Ph.D.

Dekan | Fachbereich Theologie
Telefon: +49 (0) 3921 916-171
E-Mail:

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Prof. Stefan Höschele

Prodekan | Fachbereich Theologie
E-Mail:

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Jochen Streit

Abteilungsleiter Akademische und studentische Angelegenheiten
Telefon: +49 (0) 3921 916-170
E-Mail:

Prüfungen

Formalien Prüfungen

Klausuren werden in der Regel in den beiden Prüfungswochen am Ende der Vorlesungszeit des Winter- bzw. Sommersemesters geschrieben, organisatorische Ausnahmen sind möglich.
Die Termine werden durch das Prüfungsamt durch Aushang am Prüfungsamt bekannt gegeben und erscheinen online in Campusnet-Stundenplan.

Klausuren in den Bachelorstudiengängen dauern in der Regel 120 Minuten, in den Masterstudiengängen 180 Minuten.

Mündliche Prüfungen finden in der Regel ebenfalls in den Klausurenwochen statt.

Die Abgabefrist für schriftliche Ausarbeitungen ist jeweils am letzten Tag des Semesters (28.02.; 30.09.. eines Jahres). Im letzten Studiensemester sollten alle Leistungen am 31.08. erbracht sein, um ein Studienabschluss zum 30.09. erzielen zu können. Für den erfolgreichen Studienabschluss müssen dem Prüfungsamt alle Noten und TGs zum 30.09. eines Jahres vorliegen.

Übersicht Klausurwochen

Wintersemester 2024/25:  03. - 14. Februar 2025
Sommersemester 2025: 30. Juni - 11. Juli 2025

Wintersemester 2025/26: 02. - 13. Februar 2026
Sommersemester 2026: 29. Juni - 10. Juli 2026


Allgemeiner Klausurenplan
WiSe 2024/25


Wintersemester 2024/25

Bachelor Theologie
03. Februar 2025, 10:00 - 12:00 Uhr, LÜP 115, BMU Musikgeschichte
(3. FS)
05. Februar 2025, 14:00 - 15:30 Uhr, LÜP 111, BWG 1 Gemeindeaufbau/Weltmission (3. FS)


Master Pastoral Ministry

05. Februar 2025, 10–13 Uhr, LÜP 114, MPM 01 Issues in Church History


Master Mission Studies

05. Februar 2025, 10:00 - 13:00, LÜP 114, MMS 01 History and Theology of Mission
05. Februar 2025, 10:00 - 13:00, LÜP 114, MMS 06 Adventist Theology in Context

 

Abschlussarbeiten

Voraussetzungen

  • Bachelorthese: Es müssen 120 ECTS abgeschlossen und benotet sein
  • Masterthese: Es müssen 60 ECTS abgeschlossen und benotet sein

Anmeldung zur Abschlussarbeit

Die Anmeldung zur Bachelor- oder Masterthese erfolgt über das gemeinsame Prüfungsamt der Hochschule (). Einzureichen sind das unterschriebene Formular und ein Exposé (Volltext und als PDF), die unter Formulare und Vorlagen zu finden sind. Es obliegt den Studierenden, die Unterschrift oder das Einverständnis der Gutachter/innen einzuholen. Dies kann durch Unterzeichnung des Formulars oder elektronische Bestätigung durch die Gutachter/innen an das Prüfungsamt erfolgen.

Der Antrag, das Exposé und das Einverständnis der Gutachter/innen hat dem Prüfungsamt spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung des Prüfungsausschusses korrekt und vollständig vorzuliegen. Die Anmeldefristen sind für alle Studiengänge des Fachbereichs Theologie gleich, die unterschiedlichen Abgabefristen in den jeweiligen Studiengängen können den Terminlisten entnommen werden.

Die inhaltliche Beratung zur Abschlussarbeit erfolgt in den jeweiligen Thesenkolloquien der Studiengänge und mit den gewählten Gutachter/innen. Es wird geraten, sich zum Prozess der Anmeldung und Abgabe der These im Prüfungsamt beraten zu lassen. Individuelle Termine können hierzu telefonisch oder E-Mail ausgemacht werden. Die Beratungen erfolgen ja nach Wunsch persönlich oder Zoom.

Fristen und Formulare

Termine und Fristen für Bachelorstudiengänge Theologie (D)

Termine und Fristen für Masterstudiengänge Theologie (D)

Termine und Fristen für Master of Arts Pastoral Ministry (E)

Termine und Fristen für Master Theological Studies Adventist/Mission Studies (E)


Formular zur Anmeldung zur Abschlussarbeit für deutschsprachige Studiengänge

Vorlage Exposé für deutschsprachige Studiengänge

Formular zur Anmeldung zur Abschlussarbeit für englischsprachige Studiengänge

Vorlage Exposé für englischsprachige Studiengänge


Eidesstattliche Erklärung

Declaration of Academic Integrity

Erstellung und Abgabe der Abschlussarbeit

Auszug aus der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung

§ 12 Erstellung und Bewertung der Bachelor- bzw. Masterarbeit
(1) Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden kann. Sie hat einen Umfang von 12.000 bis 18.000 Wörtern, die Bearbeitungszeit beträgt ab Zulassung durch den Prüfungsausschuss 16 Wochen.
(2) Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden kann. Sie hat einen Umfang von 18.000 bis 24.000 Wörtern, die Bearbeitungszeit beträgt ab Zulassung durch den Prüfungsausschuss 24 Wochen.
(3) Das Thema der Bachelor- oder Masterarbeit kann innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit einmal geändert werden. Dies ist von der oder dem Studierenden schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Wird ein grundlegend neues Thema gewählt, steht erneut die volle Bearbeitungszeit zur Verfügung.
(4) Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag hin einmalig um 4 Wochen verlängert werden. Der Antrag ist vor Ende der regulären Bearbeitungszeit an das Prüfungsamt zu stellen. In außergewöhnlichen Härtefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag davon abweichende Bearbeitungszeiten gewähren.
(5) Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Erkrankung des/der Studierenden verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung.
(6) Eine Bachelor- oder Masterarbeit ist gebunden in zweifacher Ausfertigung und elektronisch als PDF-Datei fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Erfolgt keine fristgerechte Abgabe einer Bachelor- oder Masterarbeit, wird diese Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Formalien

Als Deckblatt für die These kann die Vorlage des Exposés genutzt werden.

Bachelorarbeiten sind in einem Inhaltsumfang von 12.000-18.000 Wörtern  zu erstellen, Masterarbeiten müssen einen inhaltlichen Umfang von 18.000-24.000 Wörter umfassen.

Die Arbeit ist in Arial 12 (oder ähnlicher Type) zu erstellen. Es sind 1,5 Zeilen Zeilenabstand einzuhalten.  Linker Seitenrand 3 cm, rechts, oben, unten 2,5 cm, Blocksatz. Bei Nichteinhaltung der formalen Vorgaben kann die Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt zurückgewiesen werden.

Die elektronische Abgabe der PDF hat am Stichtag bis spätestens Mitternacht zu erfolgen. Die beiden gedruckten Ausgaben sind beide mit einer unterschriebenen, datierten Eidesstaatlichen Erklärung innerhalb der Geschäftszeiten im Prüfungsamt einzureichen. Bei postalischer Zusendung muss der Poststempel spätestens am Abgabedatum datiert sein, die Thesen sind als Einwurfeinschreiben nachverfolgbar zu schicken. Die Nachweispflicht liegt bei der Studierenden und dem Studierenden.

Die Korrekturfrist der Gutachterinnen und Gutachter liegt bei sechs Wochen. Masterthesen in den Studiengängen M.A. Theologie und M.A. Pastoral Ministry müssen zudem öffentlich verteidigt werden. Über den Termin entscheidet das Prüfungsamt mit den Gutachterinnen und Gutachterin.