Studiengebührenfrei Theologie studieren
Der Nord- und Süddeutsche Verband der Siebenten-Tags-Adventisten (NDV/SDV) hat mit der Theologischen Hochschule Friedensau vereinbart, die Kosten für ein deutschsprachiges Studium der Theologie im B.A.-Programm zu übernehmen. Mit dieser Kooperation besteht nun seit 2022 die Möglichkeit, an der ThHF ein vollständiges Theologiestudium ohne Studiengebühren zu absolvieren.
„Es ist uns ein Anliegen, dass alle, die ein ernsthaftes Interesse haben, als Pastorin oder Pastor für die Freikirche zu arbeiten, das Studium ohne finanzielles Risiko absolvieren können. Daher wollen wir zukünftig die Studiengebühren übernehmen.“ So Johannes Naether, Präsident des NDV. Studierende der Theologie brauchen daher seit 2022 in Friedensau nur noch die Einschreibegebühren (sowie Unterkunft und Verpflegung) zu bezahlen. Das bisher geltende Stipendienprogramm, das erst ab dem zweiten Studienjahr und nur im Rahmen der vorhandenen Mittel Studierende unterstützt, wird dafür ausgesetzt.
„Nachdem die Inter-Europäische Division ein Vollstipendium für das Masterstudium in Theologie anbietet, das in Friedensau zum Wintersemester 2022/2023 angeboten wird, war es uns ein Anliegen, den Weg konsequent fortzusetzen, sodass Studierende, die in unseren Gemeinden Pastor oder Pastorin werden wollen, nicht durch finanzielle Fragen davon abgehalten werden“, so Werner Dullinger, Präsident der Freikirche in Deutschland und im SDV. Die Freikirche hofft damit auch Nachwuchs zu gewinnen, der sich gerade am Anfang des Studiums noch unsicher ist, ob das der Weg ist, auf den Gott sie ruft. Da Studierende für ihr Studium grundsätzlich BAföG bekommen können, erhoffen sich die Hochschule und die Kirche mehr Menschen, die der Berufung zum geistlichen Dienst eine Chance geben und ein Studium aufnehmen. Berufswechslern, die kein BAföG bekommen können, steht weiter die Förderung des Studiums durch eine Vereinigung offen. Mit der neuen Regelung braucht das sogenannte „Spätberufenenprogramm“ nur noch Unterstützung für die Lebenshaltungskosten zu gewähren, sodass auch die sechs in den Verbänden zusammengeschlossenen Vereinigungen von der neuen Regelung profitieren.
Was bedeutet das für mich
Allgemeine Fragen und Antworten
Muss ich die Befreiung der Studiengebühren extra beantragen?
Nein. Alle zugelassenen Studierenden aus dem Gebiet der EUD können ab dem Sommersemester Theologie (B.A.) studiengebührenbefreit studieren.
Wird mein Studium nur innerhalb der Regelstudienzeit gefördert?
Studiengebühren fallen für ein Vollzeitstudium nur während der Regelstudienzeit, also in den ersten sechs Semestern an. Einschreibegebühren müssen alle Studierenden selbst aufbringen, auch die Studienverlängerungsgebühr, die die Einschreibegebühr ab dem dritten Semester über der Regelstudienzeit um 400,-- EUR erhöht. Einzelheiten über die Verlängerungsgebühr und die Möglichkeiten der Befreiung davon, findest du im Finanzbulletin.
Verpflichte ich mich durch die Förderung der Verbände dazu, später in der Freikirche der STA zu arbeiten?
Nein. Die bisherige Förderung im Rahmen des „Predigtamtstipendiums“ sah eine solche Verpflichtung vor. Diese ist mit der Studiengebührenbefreiung entfallen. Wenn du während des Studiums feststellst, dass der Beruf der Pastorin oder des Pastors nicht der richtige ist, oder du in einem anderen Dienst deine Berufung für die Gemeinde leben willst, ist das kein Hindernis.
Muss ich die Studiengebühren oder einen Teil davon nach dem Studium zurückzahlen?
Nein. Die Studentinnen und Studenten, die ihr Studium studiengebührenbefreit aufnehmen, können es bis zum Ende auch ohne Studiengebühren absolvieren.
Muss ich Adventist sein, damit meine Studiengebühren übernommen werden?
Nein. Das Berufsziel des Studiengangs ist: Pastorin oder Pastor in der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten zu werden. Dafür benötigst du eine Empfehlung der Gemeinde und der Vereinigung. Anstellungsvoraussetzung für den pastoralen Dienst in der Freikirche ist – selbstverständlich – die Mitgliedschaft, sie ist aber nicht Studienvoraussetzung. Wenn du also noch nicht getauft bist, ist das kein Hindernis.
Werden nur die Studiengebühren für den deutschsprachigen B.A.-Studiengang Theologie übernommen oder auch die Studiengebühren für den deutschsprachigen Master?
Nach der Vereinbarung mit der Freikirche gilt die Studiengebührenbefreiung nur für den B.A.-Studiengang, nicht für den M.A.-Studiengang Theologie oder den Master of Theological Studies.
Darf ich trotz der Förderung einen Studentenjob auf dem Campus ausüben?
Ja. Die studentische Arbeit wird nach Arbeitslage und Befähigung vergeben.
Wie viel Geld spare ich insgesamt durch die Übernahme der Studiengebühren für den B.A. in Theologie?
Wenn du in diesem Jahr anfängst zu studieren, fallen 13.992,-- EUR Studiengebühren für dich nicht an.
Wie lange gilt diese Studiengebührenbefreiung?
Beschlossen wurde die Studiengebührenbefreiung zunächst für die Studienbewerber der nächsten drei Jahre. Es ist also nicht schlimm, wenn du erst im Studienjahr 2023/24 anfangen kannst.
Als Studienbewerberin oder Studienbewerber
Gibt es eine Möglichkeit, ohne Abitur den B.A.-Theologie studiengebührenfrei zu absolvieren?
Der Studiengang sieht im Regelfall als Voraussetzung zur Zulassung die allgemeine Hochschulreife (Abitur) vor. Allerdings gibt es für besonders befähigte Berufstätige, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Studium in Frage kommen, aber nicht über die Hochschulreife verfügen, die Möglichkeit, über eine Prüfung zur Feststellung der Studienbefähigung (Feststellungsprüfung) zum Studium zugelassen zu werden. Nähere Informationen dazu gibt dir das Zulassungsamt.
Brauche ich bei meiner Einschreibung ein Empfehlungsschreiben meiner Vereinigung oder ein Motivationsschreiben, damit die Studiengebühren für mich übernommen werden?
Für die Studienbewerbung benötigst du eine Empfehlung zum Studium von deiner Gemeinde und der Vereinigung. Liegt diese vor, ist das Studium studiengebührenfrei möglich. Hier findest du das entsprechende Formular.
Ist es möglich, sich als Erstesemester für das Sommersemester 2022 zu bewerben?
Regulär bieten wir den Studienstart zum Wintersemester an. Für einen guten Studienablauf ist es sinnvoll, das Theologiestudium zum Wintersemester zu beginnen. Ausnahmen im Einzelfall sind aber möglich. Auskunft dazu gibt der Studiengangsleiter.
Für Studierende im B.A.-Programm
Muss ich die Befreiung der Studiengebühren beantragen oder fallen ab Sommersemester 2022 meine Studiengebühren automatisch weg?
Die Befreiung gilt für eingeschriebene Studierende aus dem Gebiet der EUD automatisch. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Kann ich die Befreiung der Studiengebühren rückwirkend beantragen?
Nein. Der Beschluss gilt ab dem Sommersemester 2022 für die Zukunft. Studierende, die bisher das Predigtamtsstipendium erhalten haben, brauchen dieses nicht weiter zu beantragen.
Für Hochschul- und Studienfachwechsler
Gilt dieses Angebot auch für Hochschul- und Studienfachwechsler oder Wiedereinsteiger?
Ja. Die Zulassung erfolgt in das Fachsemester, das nach Prüfung der Vorleistungen von anderen Hochschulen oder vorangegangenen Studienzeiten anerkannt wird. Für den Rest der Studienleistungen bis zum Abschluss B.A.-Theologie werden dann keine Studiengebühren mehr fällig.
Wer kann mir sagen, in welches Fachsemester ich eingeschrieben werden kann?
Die Entscheidung trifft die Zulassungskommission, aufgrund der vom Prüfungsamt nach § 4 der Prüfungsordnung anerkannten vorliegenden Studiennachweise. Eine erste Auskunft darüber gibt das Zulassungsamt. Genauere Informationen über das Anerkennen von Credits oder Modulen können nur im individuellen Gespräch erteilt werden. Gerne kannst du dich dafür auch mit dem Studiengangsleiter in Verbindung setzen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Alle Studierenden zahlen die Einschreibegebühr pro Semester in Höhe von 380,-- EUR. Damit werden die Kosten für den Studierendenrat, den Hochschulsportverein und das Studierendenticket gedeckt.
Zu Studienbeginn wird eine Studienkaution in Höhe von 300,-- EUR erhoben, die bei der Exmatrikulation wieder erstattet werden, wenn alle Bücher, Transponder und Ähnliches an die Hochschule zurückgekommen sind.
Weitere Gebühren können anfallen, wenn man einen zweiten Studierendenausweis benötigt oder andere Zweitbescheinigungen.
Darüber hinaus entstehen keine weiteren Gebühren.
Welche Kosten entstehen sonst?
Die Kosten, die du auch an jedem anderen Ort hättest: Wenn du auf dem Campus wohnst, die Mietkosten für dein Zimmer oder das Appartment. Wenn du in der Mensa isst, die Mensakosten. Studierende müssen eine Krankversicherung nachweisen – in der Regel sind Studierende über die Familienversicherung mitversichert; Krankenkassen bieten zudem besondere Versicherungsbedingungen für Studierende. Im Allgemeinen können diese Kosten durch BAföG gedeckt werden. Weitere Informationen findest du im Finanzbulletin.
Ansprechpartner für alle Fragen zum B.A.-Studium Theologie:
Studiengangsleiter BA Theologie
Telefon: +49 (0) 3921 916-149
E-Mail: