Teststrategie an der ThHF

Status: 07.04.2021

Im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der allgemeinen empfohlenen Teststrategie bietet die ThHF allen symptomfreien Hochschulangehörigen auf freiwilliger Basis ab dem 12. April 2021 Montags einen PoC-Antigen-Schnelltest an. Die Tests werden zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr im Tagungscentrum (MEN) durchgeführt. Es stehen Nasenabstrich- und Speicheltests zur Verfügung. Über das Testergebnis kann auf Wunsch eine Testbescheinigung ausgestellt werden. Die Kosten für die Tests übernimmt die Hochschule.

Hochschulangehörige, die regelmäßig im Hochschulbetrieb Kontakt zu anderen haben, können sich Donnerstags zwischen 8:00 Uhr und10:00 Uhr einem zweiten Test unterziehen. Zu diesem zweiten Test sind insbesondere Mitarbeitende in der Mensa, des Wohnheims, HRZ oder der Betriebstechnik gebeten. Die Testzeit gilt bei hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als Arbeitszeit.

Studierende, die an genehmigten Präsenzveranstaltungen teilnehmen (zB Prüfungen) sind gebeten sich jeweils am Montag oder Donnerstag vor der Veranstaltung testen zu lassen und die Bescheinigung zu den Veranstaltungen bei sich zu führen.

Wir bitten alle Hochschulangehörigen die das Testangebot annehmen wollen, sich zur Vermeidung langer Wartezeiten rechtzeitig über den hier zur Verfügung gestellten Kalender zu einer bestimmten Uhrzeit anzumelden. Das Passwort zum Kalender dazu wird über die Corona-Mail mitgeteilt. Zur Termin sind die Einwilligungserklärung und soweit gewünscht die vorausgefüllte Bescheinigung mitzubringen. Die Testbescheinigung kann eine halbe Stunde nach dem Test, ab 10:00 Uhr bei Martina Lucke (Kanzlei) abgeholt werden. Bei einem negativen Testergebnis wird nicht gesondert informiert. Bei einem positiven Testergebnis wird die getestete Person sowie das Gesundheitsamt direkt informiert. Bei positivem Testergebnis hat sich die getestete Person unmittelbar in häusliche Isolation zu begeben und mit dem Gesundheitsamt eine PCR-Testung zu vereinbaren.

Ein negatives Testergebnis schließt eine SARS-CoV-2-Infektion nicht aus. Auch bei korrekter Testdurchführung ist es lediglich weniger wahrscheinlich zum Zeitpunkt der Testung kontagiös, d.h. für andere ansteckend zu sein. (Falsch) negative Testergebnisse dürfen daher nicht als Sicherheit (etwa in der Form „Ich bin nicht infiziert und kann daher auf Schutzmaßnahmen verzichten“) verstanden werden. Es ist in jedem Falle erforderlich, trotz eines negativen Antigentestergebnisses weiterhin die AHA+L-Regeln einzuhalten.

Datenschutzhinweis: Personenbezogene Daten werden im Testbetrieb nicht elektronisch verarbeitet. Die schriftliche Einwilligungserklärung wird nach vier Wochen vernichtet. Positive Testergebnisse werden entsprechend der Corona-Test-VO dem Gesundheitsamt auf elektronischen Wege mitgeteilt.

Für den Test und alle Fragen rund um die Testung steht Renate Dost zur Verfügung.


Schnelltests sind nach § 4 a Coronavirus-TestVO einmal wöchentlich kostenfrei auch möglich:

Corona Testzentrum - Die Rats-Apotheke
In der Alten Kaseren 16 in 39288 Burg
Tel.: 03921 944085
Mittwoch: 12:00-18:00
Donnerstag: 12:00-18:00
Corona Testzentrum - Park-Apotheke
Bahnhofstraße 22 in 39288 Burg
Tel.: 03921 45481
Dienstag: ab 18 Uhr
Corona Testzentrum - Rats-Apotheke
Karither Straße 29 in 39245 Gommern
Tel.: 039200 71512
Montag bis Freitag: 12:00-14:00 Uhr

Die Vorsprache ist dort grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner Testservice

Renate Dost

Telefon: +49 (0) 3921 916-194
E-Mail:

Schnelltesttermine

Schnelltests finden montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr im Tagungszentrum statt.