Master of Arts Counseling
Counseling (Beratung) ist ein relativ neuer Wissenschaftszweig, der fachübergreifend zwischen verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen (Sozialpädagogik, Pädagogik, Soziologie, Psychologie) angesiedelt ist. Er schließt Erkenntnisse aus den Wirtschaftswissenschaften, der Medizin und auch aus der Theologie mit ein – zumindest an der Theologischen Hochschule Friedensau (ThHF).
Der internationale Begriff ›Master of Arts in Counseling‹ erlaubt eine klare Einordnung des Studienganges in der globalisierten Welt. Alles Vorteile, die keineswegs selbstverständlich und ein wesentliches Argument für ein Studium in Friedensau sind. Schließlich – und das macht ihn besonders attraktiv – ist dieser Studiengang auch berufsbegleitend belegbar!
Bewerbungszeitraum
Zulassungen nur zum Wintersemester:
für Bewerber ohne Visumspflicht:
1. April – 15. September
für Bewerber mit Visumspflicht:
1. Dezember – 31. März
Vorlesungsbeginn
Wintersemester in der ersten Blockwoche (siehe unten)
Studienzeit
6 Semester Regelstudienzeit (120 ECTS credit points)
Studienform
Vollzeit / Berufsbegleitend
Abschluss
Master of Arts Counseling
Sprache des Studiengangs
Deutsch
Studiengebühren
Siehe Finanzbulletin
Finanzierungsmöglichkeiten
Auf Anfrage
Flyer Counseling
jetzt bewerbenStudieninhalt
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester im berufsbegleitenden Studium und vier Semester im Vollzeitstudium. Um ein berufsbegleitendes Studium zu ermöglichen, finden die Lehrveranstaltungen in Blockwochen statt. Aufgrund der modularen Struktur des Studiengangs ist es in Ausnahmefällen möglich, im Sommersemester mit den Modulen des zweiten Semesters das Studium aufzunehmen.
Für den Studiengang kann Bildungsurlaub beantragt werden.
Der vollzeitlich und berufsbegleitend angebotene Studiengang M.A. in Counseling mit dem Schwerpunkt Ehe-, Familien- und Lebensberatung versteht sich als:
- ressourcensorientiert, d.h. will nicht „therapieren“, sondern zur Entdeckung eigener Möglichkeiten und Stärken verhelfen
- methodenplural, d.h. ist nicht auf eine „Schule“ oder Verfahrensweise festgelegt, sondern bemüht sich um optimale Lösungen für die jeweilige Situation
- praxisnah, d.h. arbeitet mit Elementen angeleiteter Selbstreflexion und umfangreichen supervidierten Praktika
- forschungsorientiert, d.h. vermittelt Methoden der qualitativen und quantitativen Empirie, um zu eigenständiger theoriegeleiteter Forschung zu befähigen
Module
Der Master of Arts in Counseling bietet schwerpunktmäßig Grundlagen für eine Tätigkeit im Bereich Ehe-, Familien- und Lebensberatung an. Der Studiengang eignet sich als Weiterbildung im Bereich Sozialarbeit und Sozialpädagogik und anderer helfenden Professionen, aber auch als Spezialisierung für seelsorgerliche Dienste in einer christlichen Gemeinde. Hilfe bei der Lebensbewältigung heißt neben der Begleitung, bei der Entdeckung von Lösungen für persönliche Probleme und Fragen behilflich zu sein und Prävention zu leisten durch praktische und relevante Vorbereitung auf die Herausforderungen des Lebens. Darin liegt das zutiefst christliche Anliegen, Menschen eine Perspektive für echte Freiheit zu eröffnen.
Anders als in berufsbegleitenden postgradualen Weiterbildungsangeboten enthält der Studiengang neben Theorievermittlung, Selbst- und Fremdwahrnehmung und einem umfassenden Praktikum unter Supervision auch eine starke – durchaus spannende – Forschungskomponente. Über die Vereinigung der HochschullehrerInnen zur Förderung von Counseling in Forschung und Lehre ist die ThHF in der Deutschen Gesellschaft für Beratung – German Association for Counseling (DGfB) – vertreten und erfüllt die für die Beratungsprofession erforderlichen Ausbildungskriterien.
Studieninfos zum Download
Flyer Counseling
Blockwochenpläne
Blockwochen FB CSW Wintersemester 2023/24
Blockwochen FB CSW Sommersemester 2024
Blockwochen FB CSW Wintersemester 2024/25
Studienordnungen:
Modulhandbuch MA Counseling - 2021
Gültig ab dem 01.10.2021
Modulhandbuch MA Counseling - 2022
Gültig ab dem 01.10.2022
Modulhandbuch MA Counseling - 2023
Gültig ab dem 01.10.2023
Studiengangsspezifische Studienordnung MA Counseling
Gültig ab dem 01.07.2018
Studiengangsspezifische Studienordnung MA Counseling
Gültig ab dem 01.10.2023
Rahmenstudien- und Prüfungsordnung ThHF
Gültig ab dem 01.10.2023
Für weitere Fragen steht das Dekanat / Prüfungsamt gern zur Verfügung
Berufsfelder
Tätigkeitsfelder nach dem bestandenen Master-Abschluss sind:
- Selbständigkeit im Bereich Beratung
- Honorar- oder Festanstellung in Beratungsstellen freier oder kommunaler Träger
- Arbeit in Krankenhäusern- insbesondere für psychische und psychosomatische Störungen
- Leitungsfunktionen in unterschiedlichen sozialen Einrichtungen oder christlichen Werken
- Akademische Laufbahn in Forschung und Lehre
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung zu dem jeweils im Wintersemester beginnenden konsekutiven Studium ist ein erfolgreicher Studienabschluss (B.A., M.A., Dipl., Mag., Dr.) einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland oder ein gleichwertiger Studienabschluss in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaften oder Soziologie.
Wir erwarten dabei einen Studienabschluss mit der Durchschnittsnote 2,5 oder besser, wobei auf Antrag unter besonderen Voraussetzungen vom Erreichen der Durchschnittsnote abgesehen oder ein anderer Studiengang anerkannt werden kann. Bei fachfremden Abschlüssen wird von Studienbewerbern verlangt, fachspezifische Kenntnisse im Bereich Psychologie im Umfang von mindestens 5 Credits nachzuweisen oder innerhalb der ersten beiden Semester zu erbringen. Über Anerkennung der fachspezifischen Kenntnisse entscheidet auf Antrag und Vorlage relevanter Dokumente der Prüfungsausschuss des Fachbereiches. Für Fragen hierzu steht das Prüfungsamt gern zur Verfügung.
Bewerber müssen die Teilnahme von mindestens 50 Zeitstunden an Selbsterfahrungsveranstaltungen nachweisen. Dazu zählen: eigene Therapieerfahrungen, Selbsterfahrung in Einzel- und Gruppensettings, selbst- und fremdwahrnehmungsorientierte Lehrveranstaltungen bisheriger Studienleistungen und professionell angeleitete Auseinandersetzungen mit der eigenen Person / Biographie (z.B. Supervision, Balintgruppen, Psychodrama). Maximal die Hälfte der geforderten 50 Zeitstunden kann auf Antrag an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs noch innerhalb der ersten zwei Semester nachgeholt werden.
Zur Einschätzung der persönlichen Eignung und Studienmotivation von Bewerbern finden zwei Auswahlgespräche statt, davon eines mit einem Dozierenden der Hochschule und eines mit einem Berater an einer Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle oder äquivalenten Einrichtung. Die Gespräche werden schriftlich bestätigt mit dem Vermerk „für eine Beratungstätigkeit voraussichtlich: geeignet/bedingt geeignet/nicht geeignet.“ Wird ein Bewerber in beiden Gesprächen als „voraussichtlich nicht geeignet“ eingeschätzt, ist eine Zulassung zum Studium nicht möglich. Wird der Bewerber in einem oder beiden Gesprächen als „voraussichtlich bedingt geeignet“ eingeschätzt, kann die Zulassung zum Studium von Auflagen abhängig gemacht werden (z.B. zusätzliche Selbsterfahrung, ein eigener Beratungs- oder Therapieprozess etc.)
Hast Du noch Fragen?
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Ich berate Dich gerne!
Prof. Andreas Bochmann | Ph.D.
Telefon: +49 (0) 3921 916-190
E-Mail:
Zulassungsverfahren
- Das komplette Bewerbungspaket muss innerhalb der Anmeldefristen online versendet werden. Amtliche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen sind grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache zu halten.
- Die Anträge auf Zulassung zum Studium werden von 2 Zulassungskommissionen geprüft: die akademische Zulassungskommission und die Finanzkommission. Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze und der geklärten Studienfinanzierung. Die Zusage für das Studium wird dem Bewerber schriftlich per E-Mail innerhalb einer Woche nach der Sitzung der Zulassungskommission/Finanzkommission mitgeteilt.
- Nach dem Erhalt der Zulassungsentscheidung müssen Bewerber die Anzahlung und die Kaution an die Hochschule innerhalb von 2-3 Wochen überweisen, EU-Bürger spätestens bis zum 31. August, Nicht-EU-Bürger spätestens bis zum 31. Mai.
- Nach Eingang der Zahlung versendet das Zulassungsamt an die Bewerber die Zulassungsbescheinigung sowie Informationen für den Studienanfang und die Anreise.
Der einfachste Weg nach Friedensau ist unsere Online-Bewerbung – einfach einen Benutzer-Account erstellen und die Online-Bewerbung starten.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, an der Theologischen Hochschule Friedensau einen einjährigen Kurs “Deutsch als Fremdsprache” zu belegen.
Ansonsten müssen die Bewerber gute Deutschkenntnisse nachweisen. Diese können zum Beispiel durch eine erfolgreiche TestDaF-Prüfung (4 x TDN 4) nachgewiesen werden.