Dekanat
Der Dekan ist für die Organisation des Fachbereiches verantwortlich. Das Dekanat ist zugleich Geschäftsstelle des Fachbereichrats und wird durch den Leiter der Akademischen Verwaltung organisiert.
Ferner gehört als Kernaufgabe sowohl die Stundenplanung im Vorfeld als auch im laufenden Lehrbetrieb sowie die Betreuung der Gastdozenten und Lehrbeauftragten zu den Aufgaben der Akademischen Verwaltung.
Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Christliches Sozialwesen trifft sich in der Vorlesungszeit jeden 2. Mittwoch eines Monats im Anschluss an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs. In der vorlesungsfreien tagt der Rat nach Bedarf.
Prof. Dr. phil. Thomas Spiegler
Dekan | Professor für Soziologie und empirische Sozialforschung
Telefon: +49 (0) 3921 916-151
E-Mail:
Jessica Terhorst
Registrarin | Prüfungsamt
Telefon: +49 (0) 3921 916-150
E-Mail:
Jochen Streit
Leiter Akademische und studentische Angelegenheiten
Telefon: +49 (0) 3921 916-170
E-Mail:
Luca Le
Lehrmanagement, Stipendien und studentische Beschäftigung
Telefon: +49 (0) 3921 916-128
E-Mail:
Prüfungsamt
Im Prüfungsamt werden die Leistungen und Kursbelegungen zentral verwaltet, Anträge der Studierenden bearbeitet, wie zum Beispiel die Anmeldungen zu Abschlussthesen und Modulwiederholungen, aber auch Anträge zu Urlaubssemestern, Mutterschutz, Krankheitssemestern, Studienzeitverlängerungen.
Neben dem Erstellen von Bescheinigungen und Leistungsübersichten, ist die Erstellung der Zeugnisse und Abschlussdiplome zentraler Bestandteil der Arbeit des Prüfungsamtes, während die Immatrikulation oder Exmatrikulation von Studienanfängern und Absolventen durch das Zulassungsamt erfolgt.
Das Prüfungsamt ist zugleich die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsauschuss des Fachbereichs tagt in der Vorlesungszeit jeden 2. Mittwoch des Monats, in der vorlesungsfreien Zeit nach Bedarf. Anträge sind bis spätestens am Mittwoch vor einer Ausschusssitzung im Prüfungsamt einzureichen.
Ordnungen
Ordnungen des Fachbereichs
- Studiengangsspezifische Studienordnung B.A. Soziale Arbeit Gültig ab dem 01.07.2018
- Studiengangsspezifische Studienordnung MA Counseling Gültig ab dem 01.07.2018
- Program-Specific Study Regulations M.A. Development StudiesEffective from October 1, 2020
- Program-Specific Study Regulations M.A. Development StudiesEffective from October 1, 2022
- Program-Specific Study regulations M.A. International Social Sciences (Development Studies) Effective from July 1, 2018
- Studiengangsspezifische Studienordnung MA Musiktherapie Gültig ab dem 01.07.2018
Ordnungen der Hochschule
Rahmenprüfungsordnung ThHF Gültig ab dem 01.10.2022
General Study and Examination Regulations FAU Effective from October 01, 2022
Immatrikulationsordung ThHF Gültig ab dem 01.10.201
Immatriculation Regulations FAU Effective from October 01, 2022
Modulhandbücher
B.A. Soziale Arbeit
Modulhandbuch B.A. Soziale Arbeit Stand: 31. Mai 2017 Gültig für Einschreibungen einschließlich 01.10.2017
Modulhandbuch B.A. Soziale Arbeit Stand: 31. März 2019 Gültig für Einschreibungen ab dem 01.10.2018
Modulhandbuch B.A. Soziale Arbeit Stand: 31. Mai 2022 Gültig für Einschreibungen ab dem 01.10.2021
Modulhandbuch B.A. Soziale Arbeit Stand: 01. November 2022 Gültig für Einschreibungen ab dem 01.10.2023
M.A. Counseling
Modulhandbuch MA Counseling Gültig ab dem 01.10.2021
Modulhandbuch MA Counseling Gültig ab dem 01.10.2022
M.A. Development Studies E-Learning
M.A. International Social Sciences
Module Guidebook M.A. International Social Sciences Effective from October 1, 2017
Module Guidebook M.A. International Social Sciences Effective from March 2019
Module Guidebook M.A. International Social Sciences (Development Studies) Effective from October 1, 2020
M.A. Musiktherapie
Modulhandbuch MA Musiktherapie gültig ab 01. Oktober 2017
Modulhandbuch MA Musiktherapie gültig ab 01. Oktober 2020
Modulhandbuch MA Musiktherapie gültig ab 01. Oktober 2022
Prüfungen
- In den Studiengängen B.A. Soziale Arbeit, B.A. International Social Work, M.A. Development Studies (Fulltime) und M.A. International Social Sciences werden die Klausuren in der Regel in den beiden Prüfungswochen am Ende der Vorlesungszeit des Winter- bzw. Sommersemesters geschrieben, organisatorische Ausnahmen sind möglich. Die Termine werden durch das Prüfungsamt durch Aushang am Prüfungsamt bekannt gegeben und erscheinen online in Campusnet-Stundenplan.
- In den Studiengängen M.A. Counseling und M.A. Musiktherapie finden Klausuren und mündliche Prüfungen in den Blockwochen statt.
- Im Studiengang M.A. Development Studies - Online Studies werden Termine von mündlichen Prüfungen und Klausuren von der Studiengangsleitung mit den Studierenden besprochen.
Klausuren in den Bachelorstudiengängen dauern in der Regel 120 Minuten, in den Masterstudiengängen 180 Minuten.
Die Abgabefrist für schriftliche Ausarbeitungen ist jeweils am letzten Tag des Semesters (28.02.; 30.09.. eines Jahres). Im letzten Studiensemester sollten alle Leistungen am 31.08. erbracht sein, um ein Studienabschluss zum 30.09. erzielen zu können. Für den erfolgreichen Studienabschluss müssen dem Prüfungsamt alle Noten und TGs zum 30.09. eines Jahres vorliegen.
Klausurtermine Wintersemester 2024/25:
B.A. Soziale Arbeit:
M.A. Counseling:
M.A. Musiktherapie:
M.A. International Social Sciences
M.A. Development Studies (Full time)
Übersicht der Klausurwochen
WiSe 2024/25: 03. – 14.02.2025
SoSe 2025: 30.06. – 11.07.2025
Abschlussarbeiten
Voraussetzungen
- Bachelorthese: Es müssen 120 ECTS abgeschlossen und benotet sein
- Masterthese: Es müssen 60 ECTS abgeschlossen und benotet sein
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Die Anmeldung zur Bachelor- oder Masterthese erfolgt über das gemeinsame Prüfungsamt der Hochschule (). Einzureichen sind das unterschriebene Formular und ein Exposé (PDF). Es obliegt den Studierenden, die Unterschrift oder das Einverständnis der Gutachter/innen einzuholen. Dies kann durch Unterzeichnung des Formulars oder elektronische Bestätigung durch die Gutachter/innen an das Prüfungsamt erfolgen.
Der Antrag und das Einverständnis der Gutachter/innen hat dem Prüfungsamt spätestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung des Prüfungsausschusses korrekt und vollständig vorzuliegen. Die Anmeldefristen sind für alle Studiengänge des Fachbereichs Christliches Sozialwesen gleich, die unterschiedlichen Abgabefristen in den jeweiligen Studiengängen können den Terminlisten entnommen werden.
Die inhaltliche Beratung zur Abschlussarbeit erfolgt in den jeweiligen Thesenkolloquien der Studiengänge und mit den gewählten Gutachter/innen. Es wird geraten, sich zum Prozess der Anmeldung und Abgabe der These im Prüfungsamt beraten zu lassen. Individuelle Termine können hierzu telefonisch oder E-Mail ausgemacht werden. Die Beratungen erfolgen ja nach Wunsch persönlich oder Zoom.
Fristen und Formulare zur Abschlussarbeit
Formular zur Anmeldung zur Abschlussarbeit für deutschsprachige Studiengänge
Formular zur Anmeldung zur Abschlussarbeit für englischsprachige Studiengänge
Termine und Fristen für deutschsprachige Masterstudiengänge
Termine und Fristen für englischsprachige Masterstudiengänge
Termine und Fristen für deutschsprachige Bachelorstudiengänge
Erstellen und Abgabe der Abschlussarbeit
Auszug aus der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung
§ 12 Erstellung und Bewertung der Bachelor- bzw. Masterarbeit
(1) Die Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden kann. Sie hat einen Umfang von 12.000 bis 18.000 Wörtern, die Bearbeitungszeit beträgt ab Zulassung durch den Prüfungsausschuss 16 Wochen.
(2) Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden kann. Sie hat einen Umfang von 18.000 bis 24.000 Wörtern, die Bearbeitungszeit beträgt ab Zulassung durch den Prüfungsausschuss 24 Wochen.
(3) Das Thema der Bachelor- oder Masterarbeit kann innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit einmal geändert werden. Dies ist von der oder dem Studierenden schriftlich beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Wird ein grundlegend neues Thema gewählt, steht erneut die volle Bearbeitungszeit zur Verfügung.
(4) Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag hin einmalig um 4 Wochen verlängert werden. Der Antrag ist vor Ende der regulären Bearbeitungszeit an das Prüfungsamt zu stellen. In außergewöhnlichen Härtefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag davon abweichende Bearbeitungszeiten gewähren.
(5) Bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Erkrankung des/der Studierenden verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung.
(6) Eine Bachelor- oder Masterarbeit ist gebunden in zweifacher Ausfertigung und elektronisch als PDF-Datei fristgerecht beim Prüfungsamt einzureichen. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Erfolgt keine fristgerechte Abgabe einer Bachelor- oder Masterarbeit, wird diese Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ bewertet.
Formalien
Als Deckblatt für die These kann die Vorlage des Exposés genutzt werden.
Bachelorarbeiten sind in einem Inhaltsumfang von 12.000-18.000 Wörtern zu erstellen, Masterarbeiten müssen einen inhaltlichen Umfang von 18.000-24.000 Wörter umfassen.
Die Arbeit ist in Arial 12 (oder ähnlicher Type) zu erstellen. Es sind 1,5 Zeilen Zeilenabstand einzuhalten. Linker Seitenrand 3 cm, rechts, oben, unten 2,5 cm, Blocksatz. Bei Nichteinhaltung der formalen Vorgaben kann die Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt zurückgewiesen werden.
Werden im Rahmen der Masterarbeit Interviews geführt, so sind die Transkriptionen der Masterthese als eine PDF bei der elektronischen Abgabe als zweite Datei beizufügen. Sie müssen nicht zusätzlich gedruckt werden.
Die elektronische Abgabe der PDF hat am Stichtag bis spätestens Mitternacht zu erfolgen. Die beiden gedruckten Ausgaben sind beide mit einer unterschriebenen, datierten Eidesstaatlichen Erklärung innerhalb der Geschäftszeiten im Prüfungsamt einzureichen. Bei postalischer Zusendung muss der Poststempel spätestens am Abgabedatum datiert sein, die Thesen sind als Einwurfeinschreiben nachverfolgbar zu schicken. Die Nachweispflicht liegt bei der Studierenden und dem Studierenden.
Die Korrekturfrist der Gutachterinnen und Gutachter liegt bei sechs Wochen.
Masterthesen werden im Fachbereich Christliches Sozialwesen nicht verteidigt.